Doppelte Staatsangehörigkeit -Voraussetzungen der Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit vor der US-Einbürgerung

Durch das zum 1. Januar 2000 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts wurde für die in den USA lebenden Deutschen, die die US-amerikanische Staatsangehörigkeit erwerben möchten, die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit wesentlich erleichtert.

Wichtiger Hinweis: Wer durch Geburt in den USA die US-Staatsangehörigkeit und gleichzeitig durch Abstammung von einem deutschen Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat, verfügt über beide Staatsangehörigkeiten, ohne dass es eines Antrages auf Einbürgerung oder auf Beibehaltungsgenehmigung bedürfte.

Bei einem Antragsteller, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland (USA) hat, wird insbesondere berücksichtigt, ob er fortbestehende Bindungen zu Deutschland hat, und welche Nachteile er zu erwarten hätte, wenn er nicht als US-Amerikaner eingebürgert werden würde. Das Verfahren ist erleichtert, wenn der Antragsteller im Rentenalter ist und mindestens 10 Jahre in den USA gelebt hat, oder jeden Alters ist und seit über 20 Jahren in den USA lebt, da er in diesem Fall ein erhöhtes Integrationsinteresse hat, und nur die Bindungen zu Deutschland nachweisen muss.

Anträge werden beim zuständigen deutschen Konsulat in den USA eingereicht. Zuständig für die Erteilung von Beibehaltungsgenehmigungen für im Ausland lebende Deutsche ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln.

Antragsverfahren: Der Antrag sollte in zweifacher originaler Ausfertigung zusammen mit einem Anschreiben, das die Gründe des Antrags erklärt, die Nachteile einer Nichtannahme der US-Staatsangehörigkeit aufzeigt und die Bindungen zu Deutschland beschreibt, und den notwendigen Unterlagen, an die zuständige deutsche Auslandsvertretung in den USA gesandt werden. Von dort wird der Antrag mit einer Stellungnahme an das BVA in Köln zur Entscheidung weitergeleitet.

Akzeptiert werden die folgenden oft geltend gemachten Gründe für den Erwerb der US-amerikanischen Staatsangehörigkeit: Berufliche Nachteile, aufenthaltsrechtliche Nachteile, und Nachteile bei der Vergabe von Stipendien.

Berufliche Nachteile

Zahlreiche Stellenangebote in den USA fordern als Voraussetzung die US-Staatsangehörigkeit (z.B. Homeland Security, Post, Flughafenbodenpersonal). Macht der Antragsteller glaubhaft, dass er aufgrund seiner beruflichen Qualifikationen für solch eine Stelle in Frage käme, kann ihm eine Beibehaltungsgenehmigung erteilt werden. Einige Tätigkeiten bzw. berufliche Stellungen erfordern eine Sicherheitsüberprüfung (security clearance). Voraussetzung dafür ist jedoch die US-amerikanische Staatsangehörigkeit (z.B. im Ingenieur- und IT-Bereich). Zahlreiche Stellenangebote findet man unter www.usajobs.gov.

Aufenthaltsrechtliche Nachteile

Das US-amerikanische Aufenthaltsrecht erlaubt einem „Permanent Resident“ (Green Card Halter) sich bis zu 180 Tagen im Jahr ausserhalb der USA aufzuhalten, ohne seinen Aufenthaltsstatus zu verlieren. Eine Rückkehrberechtigung bei längerem Aufenthalt ausserhalb der USA erlaubt einen Aufenthalt bis zu zwei Jahren ausserhalb der USA. Sie wird jedoch unproblematisch nur einmal erteilt und liegt im Ermessen der US-Behörde. Verlobte oder Ehegatten von deutschen Staatsangehörigen mit Permanent Resident Card können zwar eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in den USA erhalten, aber die Bearbeitung kann bis zu 3-5 Jahre dauern. Schneller geht es nur, wenn der sich mit einer Permanent Resident Card in den USA aufhaltende deutsche Partner die US-Staatsangehörigkeit erwirbt, und für seinen Ehegatten dann eine Aufenthaltserlaubnis beantragt.

Nachteile bei der Vergabe von Stipendien

Ausländische Studenten sind bei der Vergabe von Stipendien benachteiligt. Auch bei der Vergabe von studienbegleitenden Praktika werden ausländische Studenten nachrangig berücksichtigt.

Sonstige Nachteile

US-amerikanische Gerichte übertragen in Scheidungsfällen das Sorgerecht in der Regel dem US-amerikanischen Staatsangehörigen. Um eine bessere Chance zu haben, das Sorgerecht zu erhalten, sollte der deutsche Ehepartner daher die US-amerikanische Staatsangehörigkeit annehmen, sofern er vor oder in einem Scheidungsverfahren steht.

Weitere Dokumente: Neben dem Antrag auf Beibehaltung sollten folgende Dokumente eingereicht werden: Beglaubigte Kopie des deutschen Reisepasses (nur Foto Passseite), beglaubigte Kopie der US-Aufenthaltsberechtigung, Lebenslauf, Ausbildungszeugnis, Beispiele für US-Stellenangebote, und Beschreibung der Bindungen zu Deutschland.

Die Bindungen zu Deutschland sollten die Namen, den Verwandtschaftsgrad und die deutsche Adresse aller Familienangehörigen beinhalten, und ggf. auch enge Freunde und Geschäftspartner einschliessen. Zudem können die Bindungen an Deutschland auch durch Nachweise über ein Bankkonto, Versicherungen, Rentenanwartschaften oder Immobilien in Deutschland belegt werden. Legen Sie dem Antrag ggf. Bankunterlagen, Auszüge aus dem Grundbuch, Grundsteuerbescheide oder Rentenversicherungsunterlagen bei.

Bearbeitungsdauer: Momentan dauert die Bearbeitung einer Beibehaltungsgenehmigung ca. 4-6 Monate. Eine beschleunigte Bearbeitung von Anträgen auf Beibehaltungsgenehmigung lässt das BVA nur in begründeten Ausnahmefällen zu.

Gebühren: Die Gebühren (momentan EUR 255), die im Verfahren über die Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung zu entrichten sind, werden nach Eingang der Entscheidung des BVA mit gesondertem Schreiben angefordert.

Wichtiger Hinweis: Die gültige Genehmigung der Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit muss vor dem Einschwörungstermin für die US-Staatsangehörigkeit ausgehändigt werden, um die deutsche Staatsangehörigkeit nicht zu verlieren! Die Beibehaltungsgenehmigung ist für zwei Jahre gültig, und kann u.U. verlängert werden.

Antrag auf US-Staatsangehörigkeit (N-400): Sobald die Beibehaltungsgenehmigung ausgehändigt wurde, kann der Antrag auf US-Staatsangehörigkeit beim United States Citizenship and Immigration Services (USCIS) eingereicht werden.

Mit dem N-400 Antrag bei der zuständigen Behörde sollten die folgenden Unterlagen eingereicht werden: Kopien der Green Card und der Foto Passseite, zwei Fotos (siehe http://travel.state.gov/content/passports/english/passports/photos), eine Kopie des Führerscheines und ein Scheck über $680 zahlbar an „Dept. of Homeland Security“.

Bearbeitungsverfahren: Momentan benötigt USCIS ungefähr sechs Monate für die N-400 Bearbeitung. Nach der Einlegung des Antrags muss der Antragsteller seine biometrischen Daten abgeben, für die er eine Aufforderung erhält, und wird dann zum Interview gebeten. Während des Interviews unterzieht er sich, in den meisten Fällen, einer Englischprüfung und wird auf seine Kenntnisse der amerikanischen Geschichte geprüft. Nach bestandenem Interview findet dann in den meisten Bundesstaaten eine Einschwörung statt. Bei der Erteilung der US-Staatsangehörigkeit muss der Antragsteller seine Green Card im Austausch mit der Einbürgerungsurkunde aufgeben. Danach sollte der Antragsteller sofort den amerikanischen Pass beantragen, da dieser sein neues Reisedokument in die USA ist.

Nach Erhalt der amerikanischen Einbürgerungsurkunde sollte der Antragsteller dem BVA eine Kopie der Einbuergerungsurkunde übersenden.

Gerne stehen wir für etwaige Fragen zu der Beibehaltungsgenehmigung und der amerikanischen Einbürgerung zur Verfügung.

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This article is intended to provide general information only on the matters resented.  It is not a comprehensive analysis of these matters and should not be relied upon as legal advice.

Hilde Holland:     hilde.holland@wg-law.com  | (212) 509 4715

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